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Rechtsanwalt Dietrich, Strafverteidiger aus Berlin, begrüßt Sie auf www.rechtsanwaltskanzlei-verteidiger.de

Strafverteidiger aus Berlin – deutschlandweite Strafverteidigung

Rechtsanwalt Dietrich ist Fachanwalt für Strafrecht und bereits seit vielen Jahren erfolgreich ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Rechtsanwalt Dietrich tritt in Berlin und deutschlandweit als Strafverteidiger auf.

Spezialisierung auf Strafverteidigung

Bereits zu Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit entwickelte sich bei Rechtsanwalt Dietrich die Begeisterung für das Strafrecht. Er ist Strafverteidiger aus Leidenschaft.

Rechtsanwalt Dietrich gründete unmittelbar nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt gemeinsam mit Rechtsanwalt Krautzig im Jahre 2006 die Kanzlei Krautzig Dietrich Partner Rechtsanwälte in Berlin - Pankow. Aufgrund der Spezialisierung von Rechtsanwalt Dietrich als Strafverteidiger betreibt er sei 2012 die Strafrechtskanzlei Dietrich.

Für Rechtsanwalt Dietrich setzt die anwaltliche Tätigkeit ein hohes Maß an Spezialisierung voraus. Nur so kann gewährleistet werden, den berechtigten Ansprüchen seiner Mandanten gerecht zu werden. Deshalb hat sich Rechtsanwalt Dietrich bewusst dagegen entschieden, Mandanten auf unterschiedlichsten Rechtsgebieten zu vertreten, sondern beschränkt seine Tätigkeit auf das Strafrecht. Er tritt nur als Strafverteidiger auf.

Strafverteidiger wahrt die Rechte seiner Mandanten

Im Vordergrund steht für Rechtsanwalt Dietrich der Kampf um die Rechte seiner Mandanten. Diesen gibt Rechtsanwalt Dietrich eine Stimme im Strafverfahren. Hierdurch werden seine Mandanten in die Lage versetzt, sich effektiv gegen die erhobenen Tatvorwürfe zu verteidigen.

Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Dietrich

Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Dietrich sind insbesondere das

  • allgemeine Strafrecht,
  • Verkehrsstrafrecht,
  • Betäubungsmittelstrafrecht,
  • Jugendstrafrecht.

Zum allgemeinen Strafrecht zählen alle Straftatbestände, welche im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführt sind. Hierunter fallen insbesondere Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Betrug, Urkundenfälschung, Körperverletzung, Mord und Totschlag, Stalking und die Sexualstraftaten wie z.B. Vergewaltigung oder kinderpornografische Schriften gem. § 184b StGB.

Das Verkehrsstrafrecht findet sich in unterschiedlichen Gesetzen wieder. Zum Verkehrsstrafrecht zählen z.B. die Fahrerflucht oder Unfallflucht, die Trunkenheitsfahrt (Alkohol oder Drogen am Steuer), die fahrlässige Körperverletzung, das Fahren ohne Fahrerlaubnis und der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr. Gerade im Verkehrsstrafrecht droht neben der Verurteilung zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe der Verlust des Führerscheins.

Im Betäubungsmittelstrafrecht vertritt Rechtsanwalt Dietrich Mandanten, denen z. B. der Besitz von Drogen, der Erwerb von Betäubungsmitteln und der Verkauf von Drogen vorgeworfen wird. Das Betäubungsmittelstrafrecht befindet sich im Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Bei einem Verstoß gegen das BtMG drohen vergleichsweise hohe Strafen.

Strafverteidiger im Jugendstrafrecht

Rechtsanwalt Dietrich vertritt zahlreiche Jugendliche und Heranwachsende im Rahmen des sogenannten Jugendstrafrechts. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) enthält eigenständige Regelungen über das Strafverfahren und die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Jugendlichen und Heranwachsenden. Diese weichen stark von den Vorschriften im Erwachsenenstrafverfahren ab.

Strafverteidiger bei Verhaftung oder Festnahme

Unabhängig vom Tatvorwurf betreut Strafverteidiger Dietrich Mandanten, die sich in Untersuchungshaft befinden. Eine Verhaftung oder eine Festnahme stellen einen erheblichen Schock für den Verhafteten dar. In der Regel besteht deshalb für Mandanten, die in Haft sitzen, ein nachvollziehbares Interesse, dass der Haftbefehl aufgehoben oder gegen z. B. Meldeauflagen oder Kaution außer Vollzug gesetzt wird. Um einen Haftbefehl wieder aufheben zu lassen, stehen einem Verteidiger mehrere Rechtsschutzmöglichkeiten zur Seite. Nur ein im Strafrecht versierter Rechtsanwalt kann hierbei entscheiden, ob z. B. mündliche Haftprüfung beantragt oder Haftbeschwerde eingelegt werden soll. Ein falsches oder unnötiges Rechtsmittel wird in der Regel zu einer Verlängerung der Untersuchungshaft führen.

Weitere Informationen zum Haftbefehl finden Sie unter: www.rechtsanwalt-haftbefehl.de

Neben der Untersuchungshaft kümmert sich Rechtsanwalt Dietrich ebenfalls um die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit internationalen Haftbefehlen und europäischen Haftbefehlen (EU-Haftbefehlen). Hierbei vertritt Strafverteidiger Dietrich Mandanten, welche aufgrund eines internationalen Haftbefehls oder eines europäischen Haftbefehls (EU-Haftbefehl) von Deutschland an einen anderen Staat oder von einem anderen Staat an Deutschland ausgeliefert werden sollen.

Weitere Informationen zum europäischen Haftbefehl finden Sie unter: www.europäischer-haftbefehl.de

Strafverteidiger bei Gnadengesuchen oder Wiederaufnahmeverfahren

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Dietrich sind Gnadengesuche oder Gnadenanträgen und Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen. Durch einen erfolgreichen Gnadenantrag oder ein erfolgreiches Wiederaufnahmeverfahren lassen sich rechtskräftige Entscheidungen nachträglich in unterschiedlicher Form wieder abändern.

Weiterführende Informationen zum Gnadengesuch finden Sie unter: www.gnadengesuch-berlin.de und zum Wiederaufnahmeverfahren unter: http://www.wiederaufnahme-strafsachen.de/.

Strafverteidiger als Pflichtverteidiger

Rechtsanwalt Dietrich wird für Sie auch als Pflichtverteidiger tätig. Bei bestimmten Straftaten oder bei besonderer Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage ist die Mitwirkung eines Strafverteidigers zwingend vom Gesetz vorgeschrieben. Man spricht in diesem Fall von einer notwendigen Verteidigung. Sollten Sie im Falle einer notwendigen Verteidigung noch keinen Verteidiger bevollmächtigt haben, wird Sie das Gericht auffordern, innerhalb einer bestimmten Frist einen Verteidiger zu benennen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird das Gericht einen - dem Gericht genehmen - Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger auswählen. Da ein vom Gericht ausgewählter Rechtsanwalt in der Regel nicht Ihre Interessen wahrnehmen wird, sollten Sie selbst einen Verteidiger benennen, der dann vom Gericht Ihnen als Rechtsanwalt beigeordnet werden muss.

Was macht den besten Strafverteidiger aus

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich zeichnen einen guten Strafverteidiger insbesondere drei Eigenschaften aus. Selbstverständlich muss ein Verteidiger zunächst über ein großes strafrechtliches Wissen verfügen. Wobei neben der Kenntnis der einzelnen Strafvorschriften auch die Verfahrensvorschriften beherrscht werden müssen. Da ein derartiges Wissen kein statischer Zustand ist, muss sich ein Verteidiger, wie auch jeder andere Rechtsanwalt, regelmäßig fortbilden. Nur hierdurch kann der Rechtsanwalt sicherstellen, dass er über aktuelle Rechtsprechungs- und Gesetzesänderungen informiert ist.

Wissen allein reicht aber nicht. Als zweite wichtige Eigenschaft muss der Verteidiger Sozialkompetenz aufweisen. Ein Verteidiger muss auf der einen Seite in der Lage sein, seinem Mandanten das Strafverfahren nachvollziehbar zu erklären. Ein Mandant kann sich erst für eine Verteidigungsstrategie entscheiden, soweit ihm seine rechtliche Situation verständlich dargelegt und erläutert worden ist. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass ein Mandant nicht nur Objekt des Strafverfahrens, sondern auch Spielfigur seines Anwaltes wird. Neben seinem Mandanten muss ein Verteidiger aber auch mit den weiteren Beteiligten im Strafverfahren kommunizieren. Eine erfolgreiche Kommunikation zwischen Verteidiger, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht führt regelmäßig dazu, ein Strafverfahren in die vom Mandanten gewünschte Richtung zu lenken.

Da die Strafverfolgungsbehörden und der Mandant im Strafverfahren unterschiedliche Interessen verfolgen, lässt sich regelmäßig keine einvernehmliche Lösung erreichen. In einem solchen Fall darf ein guter Verteidiger nicht den Konflikt mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht scheuen.

Kontakt zum Strafverteidiger

Wenn gegen Sie ein Strafverfahren geführt wird und Sie auf der Suche nach einem Strafverteidiger sind, können Sie unter den angegebenen Kontaktdaten einen unverbindlichen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich vereinbaren. Zum Besprechungstermin bringen Sie bitte die Ihnen gegebenenfalls bereits vorliegenden Unterlagen wie z.B. die Vorladung als Beschuldigter, die Anklageschrift oder wenn eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat, den Durchsuchungsbeschluss mit.